|
Sofern ihr keine Skaven in eurer Begleitung habt seid ihr in unserem Lande zunächst sicher. Aber seid gewarnt! Wir ahnden jegliche Verstöße gegen Reichs- oder Stadtrechte mit rigorosen Strafen.
Bei uns gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Beweislast liegt auf der Seite des Angeklagten.
Deshalb kann auch nur von der örtlichen Gerichtsbarkeit Klage erhoben werden.
Dies erfolgt in der Regel nachdem geschulte Ermittler und Medien den Fall untersucht haben, der zuvor zur Anzeige gebracht wurde. Anzeige kann von einem jeden Wesen auf tirdanischem Boden gestellt werden.
|